Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEIN
Mit der Bestellung einer Catering-Dienstleistung von le petit ciel erklärt sich der Kunde mit diesen AGB ausdrücklich und vorbehaltlos einverstanden. Allfällige AGB des Kunden oder andere Dokumente oder abweichende Vereinbarungen sind nicht gültig.

GELTUNGSBEREICH
le petit ciel erbringt gegenüber dem Kunden für dessen Anlass umfassende Catering-Dienstleistungen. le petit ciel übernimmt in keiner Form die Funktion des Veranstalters. Der Veranstalter ist stets der Kunde oder sein Auftraggeber und ist somit verantwortlich für den geordneten Ablauf des Anlasses. Insbesondere kann le petit ciel für keinerlei Schäden im Zusammenhang mit der Organisation des Anlasses haftbar gemacht werden. 

OFFERTE
Gestützt auf die Angaben des Kunden unterbreitet le petiti ciel dem Kunden eine detaillierte Offerte betreffend der für seinen Anlass zu erbringenden Catering-Dienstleistungen. Das in der Offerte erwähnte Datum wird bis auf eine entsprechende Rückmeldung des Kunden provisorisch reserviert.

BESTÄTIGUNG

Ein Auftrag gilt als bestätigt sobald die gegenseitige Willensäusserung ausgesprochen wurde. Somit ist eine Bestätigung für uns auch ohne Unterschrift bindend.

ÄNDERUNG DER PERSONENZAHL UND LEISTUNGEN
Die vom Kunden spätestens vier Arbeitstage vor dem Anlass festgelegte Personenzahl ist für die Rechnungsstellung relevant. Spätere Änderungen betreffend Gästezahl oder besprochenen Dienstleistungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

ZAHLUNG
le petit ciel behält sich vor, eine Akontozahlung vor der Durchführung des Anlasses zu erheben. Diese beträgt in der Regel 50% des kalkulierten Rechnungsbetrages. Nach der Durchführung erhält der Kunde eine Rechnung mit einer detaillierten Auflistung. Die Rechnung ist innert 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen.

ANNULLIERUNG
Bei einer Annullierung einer Bestellung durch den Kunden, gelten folgende Rücktrittsregelungen:
ab 5 bis 3 Tage vor Anlass 75% des offerierten Betrage
ab 2 Tage vor Anlass 100% des offerierten Betrages

INFRASTRUKTUR VON LOKALITÄTEN UND GELÄNDE
Der Kunde ist verantwortlich, dass die Lokalitäten und das Gelände, wo die Catering-Dienstleistung zu erfolgen hat, den von uns gestellten Anforderungen entsprechen. Insbesondere hat der Kunde le petit ciel rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen, wenn die Zufahrt erschwert ist oder das Gebäude über keinen Lift verfügt. Im Weiteren ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Installationen (Strom, fliessendes warmes und kaltes Wasser) in ausreichender und gebrauchsfähiger Form vorhanden sind.  Erweist sich am Tag des Anlasses die Erbringung der Catering-Dienstleistung infolge ungenügender/mangelhafter Infrastruktur oder Lokalitäten als erschwert oder nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, den vollen Bestellwert zu entrichten, auch wenn nur eine teilweise oder gar keine Erbringung der Catering-Dienstleistung möglich ist.

TRANSPORT / AUSNAHMEBEWILLIGUNGEN / PARKMÖGLICHKEITEN
Der Transport wird von le petit ciel organisiert und ausgeführt. Wir berechnen eine Kilometerpauschale von CHF 0.80/km. Spezialbewilligungen zum Erreichen des Standortes werden vom Veranstalter eingeholt. Kosten für Bahn, Lifte oder Transporte durch Dritte gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden. Parkmöglichkeit für Fahrzeuge von le petit ciel muss vorhanden sein. Es ist wichtig, dass diese Transportmittel direkt bei der Cateringküche (Halle/Zelt) abgestellt werden können. Parkbewilligungen und Parkmöglichkeit werden vom Kunden organisiert. Allfällige Parkgebühren werden dem Kunden verrechnet.

VERSPÄTETE ANLIEFERUNG / VERZÖGERUNGEN
Die mit dem Kunden vereinbarten Liefer- und Service-Zeiten sind in jedem Fall als blosse Richtzeiten zu verstehen. le petit ciel übernimmt keine Haftung für verspätete Anlieferungen und Verzögerungen im Ablauf des Anlasses und der Kunde kann gestützt darauf auch, keinen Abzug vom Rechnungsbetrag geltend machen.

GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Für die Leistungen gewährleistet le petiti ciel eine einwandfreie Qualität. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Einwände oder Mängel gegen die Leistungen während oder spätestens 48 Stunden nach dem Anlass geltend zu machen. Danach gelten sämtliche Leistungen als genehmigt. Auch im Fall von Einflüssen höherer Gewalt (Unwetter/Erdbeben etc.), welche die Erbringung der Leistungen stören oder verunmöglichen, kann le petit ciel nicht haftbar gemacht werden.

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Anwendbar ist schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Arlesheim.