Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEIN
Mit der Bestellung einer Catering-Dienstleistung von le petit ciel erklärt sich der Kunde mit diesen AGB ausdrücklich und
vorbehaltlos einverstanden. Allfällige AGB des Kunden oder andere
Dokumente oder abweichende Vereinbarungen sind nicht gültig.
GELTUNGSBEREICH
le petit ciel erbringt gegenüber dem Kunden für dessen Anlass umfassende
Catering-Dienstleistungen. le petit ciel übernimmt in keiner Form die
Funktion des Veranstalters. Der Veranstalter ist stets der Kunde oder
sein Auftraggeber und ist somit verantwortlich für den geordneten Ablauf
des Anlasses. Insbesondere kann le petit ciel für keinerlei Schäden
im Zusammenhang mit der Organisation des Anlasses haftbar gemacht
werden.
OFFERTE
Gestützt auf die Angaben des
Kunden unterbreitet le petiti ciel dem Kunden eine detaillierte Offerte
betreffend der für seinen Anlass zu erbringenden
Catering-Dienstleistungen. Das in der Offerte erwähnte Datum wird bis
auf eine entsprechende Rückmeldung des Kunden provisorisch reserviert.
BESTÄTIGUNG
Ein Auftrag gilt als
bestätigt sobald die gegenseitige Willensäusserung ausgesprochen wurde.
Somit ist eine Bestätigung für uns auch ohne Unterschrift bindend.
ÄNDERUNG DER PERSONENZAHL UND LEISTUNGEN
Die
vom Kunden spätestens vier Arbeitstage vor dem Anlass festgelegte
Personenzahl ist für die Rechnungsstellung relevant. Spätere Änderungen
betreffend Gästezahl oder besprochenen Dienstleistungen können nicht
mehr berücksichtigt werden.
ZAHLUNG
le petit ciel behält sich
vor, eine Akontozahlung vor der Durchführung des Anlasses zu erheben.
Diese beträgt in der Regel 50% des kalkulierten Rechnungsbetrages. Nach
der Durchführung erhält der Kunde eine Rechnung mit einer detaillierten
Auflistung. Die Rechnung ist innert 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu
begleichen.
ANNULLIERUNG
Bei einer Annullierung einer Bestellung durch den Kunden, gelten folgende Rücktrittsregelungen:
ab 5 bis 3 Tage vor Anlass 75% des offerierten Betrage
ab 2 Tage vor Anlass 100% des offerierten Betrages
INFRASTRUKTUR VON LOKALITÄTEN UND GELÄNDE
Der
Kunde ist verantwortlich, dass die Lokalitäten und das Gelände, wo die
Catering-Dienstleistung zu erfolgen hat, den von uns gestellten
Anforderungen entsprechen. Insbesondere hat der Kunde le petit ciel
rechtzeitig darauf aufmerksam zu machen, wenn die Zufahrt erschwert ist
oder das Gebäude über keinen Lift verfügt. Im Weiteren ist der Kunde
dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Installationen (Strom,
fliessendes warmes und kaltes Wasser) in ausreichender und
gebrauchsfähiger Form vorhanden sind. Erweist sich am Tag des Anlasses die Erbringung der
Catering-Dienstleistung infolge ungenügender/mangelhafter Infrastruktur
oder Lokalitäten als erschwert oder nicht möglich, ist der Kunde
verpflichtet, den vollen Bestellwert zu entrichten, auch wenn nur eine
teilweise oder gar keine Erbringung der Catering-Dienstleistung möglich
ist.
TRANSPORT / AUSNAHMEBEWILLIGUNGEN / PARKMÖGLICHKEITEN
Der
Transport wird von le petit ciel organisiert und ausgeführt. Wir berechnen eine Kilometerpauschale von CHF 0.80/km. Spezialbewilligungen
zum Erreichen des Standortes werden vom Veranstalter eingeholt. Kosten
für Bahn, Lifte oder Transporte durch
Dritte gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden. Parkmöglichkeit für
Fahrzeuge von le petit ciel muss vorhanden sein. Es ist wichtig, dass
diese Transportmittel direkt bei der Cateringküche (Halle/Zelt)
abgestellt werden können. Parkbewilligungen und Parkmöglichkeit werden
vom Kunden organisiert. Allfällige Parkgebühren werden dem Kunden
verrechnet.
VERSPÄTETE ANLIEFERUNG / VERZÖGERUNGEN
Die
mit dem Kunden vereinbarten Liefer- und Service-Zeiten sind in jedem
Fall als blosse Richtzeiten zu verstehen. le petit ciel übernimmt
keine Haftung für verspätete Anlieferungen und Verzögerungen im Ablauf
des Anlasses und der Kunde kann gestützt darauf auch, keinen Abzug vom
Rechnungsbetrag geltend machen.
GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Für die
Leistungen gewährleistet le petiti ciel eine einwandfreie Qualität.
Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Einwände oder Mängel gegen die
Leistungen während oder spätestens 48 Stunden nach dem Anlass geltend zu
machen. Danach gelten sämtliche Leistungen als genehmigt. Auch im Fall
von Einflüssen höherer Gewalt (Unwetter/Erdbeben etc.), welche die
Erbringung der Leistungen stören oder verunmöglichen, kann le petit ciel nicht haftbar gemacht werden.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Anwendbar ist schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Arlesheim.